Wir beraten Sie in allen wesentlichen Fragen des Transaktionsrechts und zeichnet uns die umfassende dahingehende Expertise aus. Zu unseren Mandanten zählen nationale sowie internationale Unternehmergruppen, Immobilieninvestoren und –entwickler. Wir vertreten jedoch selbstverständlich auch private Käufer und Verkäufer. Unsere Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:
Akquisition sowie Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen und Erstellung von Prüfberichten
Entwicklung und Strukturierung von Großprojekten
Beratung bei Finanzierungsthemen sowie Gestaltung und Prüfung von Finanzierungsverträgen [auch Bridge- und Mezzaninkapitalfinanzierungen]
Erarbeitung von Investorenmodellen
Betreuung bei der Schaffung gesellschaftsrechtlicher Strukturen
Beratung und Durchführung von Immobilientransaktionen
An- und Verkauf, Asset Deal, Share Deal
Beratung und Durchführung von Einzelabverkäufen [insbesondere auch nach BTVG] sowie Globalverkäufen
Treuhandschaften
Unser Schwerpunkt liegt bei immobilien- sowie gesellschaftsrechtlichen Transaktionen. Wir bieten eine umfassende Betreuung in sämtlichen, mit der Transaktion einhergehenden rechtlichen Fragestellungen, einschließlich steuerrechtlicher Aspekte.